Arzneipflanzenlexikon

Spitzwegerich

Spitzwegerich
© Sertürner Bildarchiv

Botanische Bezeichnung

Spitz-Wegerich – Plantago lanceolata L.

Familie

Wegerichgewächse (Plantaginaceae)

Wissenswertes zur Pflanze

Der Spitzwegerich ist in allen gemäßigten Klimazonen der Welt verbreitet und wächst vor allem auf Wiesen und Weiden, häufig auch an Ruderalstandorten wie Wegrändern und Schutthaufen. Der Gattungsname Plantago, abgeleitet von lat. ‚planta’ (= Fuß­sohle, Fußfläche) mit dem bei Pflanzen häufigen Suffix ‚ago’, bezieht sich zum einen auf die flachen, eiförmigen in Rosetten eng am Boden liegenden Blätter des Breitwegerichs (P. major), zum anderen auch darauf, dass der Wegerich an den Wegen oft mit den Füßen nieder­getreten wird. Das reichliche Vorkommen am Wegrand hat ihm auch den deutschen Namen „Wegerich“ eingebracht.

Die lang-lanzettlichen und so typisch parallelnervigen Blätter des Spitzwegerichs liefern das Artepitheton lanceolata (von lat. ‚lanceola’ = kleine Lanze). Sie stehen zahlreich in einer grundständigen Rosette, sind ca. 20 cm lang und sind im Vergleich zu den Blättern des Breitwegerichs zum Teil aufgerichtet. Die kleinen Blüten stehen in dichten, walzenförmigen Ähren am Ende von langen, die Blätter überragenden, gefurchten Blütenschäften. Sie blühen von unten nach oben auf, was an den aus den Blütenkronen herausragenden, gelblichweißen Staubblättern gut zu erkennen ist. Blütezeit ist Mai bis September.

Arzneilich verwendete Pflanzenteile (Droge)

Verwendet werden die ganzen oder zerkleinerten Blätter und Blütenschäfte (Spitz­wegerichblätter - Plantaginis folium).
Die Droge des Handels stammt meist aus Kulturen osteuropäischer Länder, zu einem kleinen Teil aus Holland.

Inhaltsstoffe der Droge

Spitzwegerichblätter enthalten Schleimstoffe, Phenylethanoide und Iridoide.

Qualitätsbeschreibungen

Die Qualität der Spitzwegerichblätter (Plantaginis lanceolatae folium) ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt.

Medizinische Anwendung

Anerkannte medizinische Anwendung

Das HMPC hat Spitzwegerichblätter als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe „Traditionelle Anwendung“).
ESCOP: innerlich bei Katarrhen der Luftwege; äußerlich zur Behandlung zeitweilig auf­tretender entzündlicher Veränderungen der Mund- und Rachenschleimhaut; diese Anwen­dungs­gebiete stützen sich auf Erkenntnisse der langjährigen Anwendung am Menschen.
Kommission E: innerlich bei Katarrhen der Luftwege und entzündlichen Veränderungen der Mund- und Rachenschleimhaut; äußerlich bei Entzündungen der Haut.

Traditionelle Anwendung

Spitzwegerichblätter wurden vom HMPC als traditionelles pflanzliches Arzneimittel (§ 39a AMG) eingestuft. Basierend auf langjähriger Erfahrung können Spitzwegerichblätter zur Lin­derung von Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum und dem damit ver­bundenen trockenen Reizhusten angewendet werden.

Arzneiliche Drogenzubereitungen in Fertigarzneimitteln

Dosierung

Fertigarzneimittel: siehe Packungsbeilage;
Teeaufguss: 3-mal täglich eine Tasse Spitzwegerichtee trinken; Tagesdosis bei Erwachsenen und Jugendlichen 3 bis 6 g Droge, Kinder unter 6 Jahren 2 bis 4 g Droge.

Bereitung eines Teeaufgusses

2 bis 4 g geschnittene Spitzwegerichblätter mit ca. 150 mL kochendem Wasser übergießen und nach 10 bis 15 Min. abseihen. Um den Schleim der Droge besser zu nutzen, ist es auch sinnvoll, den Aufguss mit kaltem Wasser anzusetzen, nach 2 Stunden abzuseihen und kurz aufzukochen.

Hinweise

Für die Anwendung von Spitzwegerich während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine Untersuchungen zur Unbedenklichkeit vor. Von der Anwendung gegen Husten bei Kindern unter 3 Jahren ist abzuraten, weil diese Symptomatik in ärztliche Hände gehört.

Nebenwirkungen

Keine bekannt

Wechselwirkungen

Keine bekannt

Literaturhinweise

Drogenmonographien

HMPC (2014, 2020), ESCOP (2013), Kommission E (1985)

Weiterführende Literatur

Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka
Schilcher: Leitfaden Phytotherapie
Van Wyk: Handbuch der Arzneipflanzen
Kommentar zum Europäischen Arzneibuch (Spitzwegerichblätter, Nr. 1884)

 

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