Arzneipflanzenlexikon

Das Europäische Arzneibuch (Pharmacopoeia Europaea = Ph. Eur.)

Im Europäischen Arzneibuch findet man unter der Überschrift „Zweck des Europäischen Arzneibuchs“ folgende Aussage: „Das Europäische Arzneibuch dient dem Zweck, die Gesundheit der Bevölkerung mit Hilfe anerkannter, gemeinsamer Standards für die Qualität von Arzneimitteln und ihren Bestandteilen zu fördern. Die Regeln müssen geeignet sein, eine sichere Anwendung der Arzneimittel für den Patienten zu gewährleisten. Zusätzlich erleichtert das Bestehen dieser Regeln den freien Austausch von Arzneimitteln innerhalb und außerhalb Europas“.

Das Europäische Arzneibuch definiert demnach die Qualitätsparameter aller Arzneistoffe unabhängig davon, ob sie chemisch-synthetischer, pflanzlicher oder tierischer Natur sind. Es schreibt außerdem die Methoden vor, mit denen die Qualität der Arzneistoffe zu prüfen ist. Die Qualitätsprüfung bezieht sich auf die Identität des Stoffes (Frage: ist der Stoff wirklich identisch mit der Beschriftung auf der Verpackung?), auf die Reinheit der Stoffe (Frage: liegen die Verunreinigungen unterhalb einer gerade noch tolerierbaren Grenze?) und auf den Gehalt (Frage: enthält der Arzneistoff wirklich eine definierte Mindestmenge an wirksamem Inhaltsstoff?). Erst nach diesen Prüfungen darf im positiven Fall der Arzneistoff oder die Droge als Arzneimittel gehandelt bzw. zu einem Arzneimittel verarbeitet werden. Die Qualitätsanforderungen sind in Form von Stoff- bzw. Drogenmonographien im Arzneibuch verankert.

Das Europäische Arzneibuch, zurzeit in der 11. Auflage mit entsprechenden Nachträgen gültig, hat in allen Ländern der Europäischen Union und der Schweiz Gesetzeskraft. Es erleichtert den freien Austausch von Arzneimitteln in Europa und sichert die Qualität der aus Europa exportierten Arzneimittel. Das Europäische Arzneibuch wird im Rahmen des Europarates in Straßburg erarbeitet und liegt in der Verantwortung der Europäischen Arzneibuchkommission, bestehend aus kompetenten nationalen Delegationen. Es erschei­nen drei Nachträge pro Jahr, um die neuesten Erkenntnisse zur Qualität und Qualitäts­kontrolle angemessen schnell zu berücksichtigen.